>> zurück

Aktuelles

Erhöhung des Pflegegeldes gefordert!

Ausgleich des Kaufkraftverlustes

Viele Menschen brauchen aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung über längere Zeit Pflege oder Betreuung. Damit Pflegebedürftige und deren Angehörige sich die richtigen Angebote auch leisten können, wurde im Jahr 1993 in Österreich eine monatliche, pauschale Unterstützung in Form des Pflegegeldes eingeführt.

Seit der Einführung im Jahr 1993 hat das Pflegegeld mangels laufender Valorisierungen an Wert verloren. Die letzte Erhöhung des Bundespflegegeldes erfolgte im Jänner 2016 in sämtlichen Stufen um 2 %. Ab 2020 wurde eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach dem ASVG eingeführt.
Mit Blick auf die in den letzten Jahren stark angestiegenen Kosten und die langjährige Vernachlässigung einer Pflegegeldvalorisierung ist es unerlässlich, Maßnahmen zu ergreifen, um den pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien die angemessene Unterstützung zukommen zu lassen, die sie auch verdienen.
Der NÖ. Landtag beschloss daher mit breiter Mehrheit: „Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern,
• den Kaufkraftverlust durch die fehlende Valorisierung seit Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993 zu evaluieren und
• die Höhe des Bundespflegegeldes entsprechend anzupassen,
um den pflegebedürftigen Personen und ihren Familien die gebührende Unterstützung zukommen zu lassen.“

>> Bild vergrößern