Seit dem 1. Juli 2024 ist die neue StVO-Novelle in Kraft.
Nunmehr kann die Verkehrsbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie z.B. Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern, sofern die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern geeignet ist.
Nach einem neuerlichen Vorstoß seitens des Hollabrunner Gemeinderatsausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft wurde bei den Verkehrsverhandlungen folgendes Ergebnis erzielt:
Landesstraße L 27 unmittelbar beim Kindergarten Magersdorf
30 km/h gültig Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00
Landesstraße L 39 unmittelbar beim Kindergarten Aspersdorf
30 km/h gültig Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00
Mit dieser zeitlichen Einschränkung wird die Geschwindigkeitsbeschränkung an die Öffnungszeiten des Kindergartens angepasst.
Die Verordnungen werden demnächst von der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erlassen und die Verkehrszeichen von der Straßenmeisterei Hollabrunn angebracht.
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