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Schutzzone Kellergasse - gemeinsam erhalten!

Fachgespräch für Gemeindevertreter:innen und Raumplanungsbüros aus dem Weinviertel – Bausperre als Denkpause, Förderung als Chance und Raumplanung mit Augenmaß

Wie können historische Kellergassen langfristig erhalten und gleichzeitig sinnvoll weiterentwickelt werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Fachgesprächs zum Thema „Schutzzone Kellergasse“, das auf Einladung der LEADER Regionen Weinviertel-Manhartsberg, Weinviertel Donauraum und Weinviertel Ost stattfand. Dabei diskutierten Gemeindevertreter:innen und Raumplanungsbüros aus dem Weinviertel über Bausperre, Sanierungsförderung und geeignete Instrumente der örtlichen Raumplanung.

Der Erhalt und die Weiterentwicklung der Kellergassen ist ein Schwerpunkt der regionalen Entwicklung. Die LEADER-Regionen setzen sich daher seit vielen Jahren für den Fortbestand, die sanfte Belebung und eine zukunftsorientierte Entwicklung dieser prägenden Kulturlandschaften ein. Allein in der LEADER-Region Weinviertel-Manhartsberg wurden in sechs Gemeinden bereits Schutzzonenkonzepte mit EU-Fördergelder unterstützt, wie in Hollabrunn, Haugsdorf, Wullersdorf, Nappersdorf-Kammersdorf, Zellerndorf und aktuell auch in Grabern.

Als Experten standen Mag. Dr. Peter Aichinger-Rosenberger vom Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Baudirektion, Abteilung Allgemeiner Baudienst, sowie Ing. Michael Staribacher und Petra Thürr vom Kellergassenmanagement der Dorf- & Stadterneuerung für Fragen aus der Praxis zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Fachgespräche lag auf Themen, wie die Sanierungsförderung des Landes Niederösterreich, baurechtliche Fragen und geeignete Instrumente der örtlichen Raumplanung.
Eine zentrale Botschaft war, dass am Beginn jeder Planung eine strategische Grundsatzfrage stehen sollte: Welches konkrete Potenzial hat die jeweilige Kellergasse? Ob Naherholung, sanfter Tourismus, landwirtschaftliche Nutzung oder eine andere Funktion – die raumplanerischen Festlegungen sollten sich an den örtlichen Gegebenheiten und Entwicklungszielen orientieren.
Dabei gilt es auch anzuerkennen, dass nicht jede Kellergasse aufgrund ihrer heutigen Nutzung und ihres Zustands in ihrem historischen Gesamtbestand erhalten werden kann. Umso wichtiger ist es, vorhandene Potenziale realistisch zu bewerten und gezielt jene Ensembles zu stärken, bei denen eine nachhaltige Entwicklung möglich ist.

Auch die häufig mit Unsicherheit verbundene Bausperre wurde ausführlich thematisiert. Sie soll der Gemeinde den notwendigen Zeitraum geben, um einen Bebauungsplan geordnet vorzubereiten und die zukünftige Entwicklung festzulegen. Sie bedeutet jedoch keineswegs einen generellen Baustopp. Sanierungen, die den Zielen der Bausperre nicht entgegenstehen und sich sensibel in das historische Ortsbild einfügen, können auch während dieser Zeit umgesetzt werden. Eine klare Kommunikation gegenüber den Eigentümern ist daher besonders wichtig: Die Bausperre schafft eine Denk- und Planungsphase für die Gemeinde, soll aber engagierte Kellerbesitzer:innen nicht daran hindern, ihre Objekte sinnvoll zu erhalten und zu sanieren.

Ein weiterer Schwerpunkt war die aktuelle Situation bei der Kellergassen-Sanierungsförderung des Landes Niederösterreich. Da die Fördermittel für das laufende Jahr bereits ausgeschöpft sind, können derzeit keine neuen Anträge eingereicht werden. Ab 1. Jänner 2027 stehen wieder Fördermittel zur Verfügung. Die Zeit bis dahin bietet Gelegenheit, geplante Projekte vorzubereiten: Die notwendige Bauberatung und Bestandserhebung können vorab durchgeführt und die erforderlichen Unterlagen vorbereitet werden. So können Förderansuchen zu Beginn der neuen Förderperiode möglichst rasch eingereicht werden. Gefördert werden Sanierungsarbeiten an Fassaden, Dächern, Außentüren und Toren von Presshäusern innerhalb verordneter Schutzzonen bzw. Anwärterzonen.

Bei der Raumplanung wurde insbesondere die Widmung „Grünland Kellergasse“ als geeignetes Instrument thematisiert. Sie ermöglicht, die Besonderheiten der Kellergassen zu berücksichtigen, ohne unnötig starre Vorgaben zu schaffen. Für Bebauungspläne gilt dabei: Die Regelungen sollten klar, nachvollziehbar und auf die jeweilige Kellergasse abgestimmt sein. Statt pauschaler Vorgaben braucht es Lösungen, die auf die bestehende Struktur und die angestrebte Entwicklung des jeweiligen Ensembles eingehen.

Das Fachgespräch zeigte damit deutlich: Der Erhalt der Kellergassen braucht keine pauschalen Verbote, sondern eine klare Entwicklungsvision, gute Planung, fachkundige Beratung und passende Fördermöglichkeiten. Gemeinden, Raumplaner:innen, Eigentümer:innen und Fachstellen des Landes können gemeinsam die Voraussetzungen dafür schaffen, dass historische Kellergassen auch künftig erhalten und sinnvoll genutzt werden können.

Für Fragen und fachliche Beratung stehen Mag. Dr. Peter Aichinger-Rosenberger (Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Baudirektion, Abteilung Allgemeiner Baudienst) per Mail unter peter.aichinger-rosenberger@noel.gv.at, telefonisch unter 02742 9005-14533, sowie das Kellergassenmanagement mit Ing. Michael Staribacher und Petra Thürr telefonisch unter 0676 885 91 126 oder per Mail unter kellergassen@dorf-stadterneuerung.at den Gemeinden und Eigentümer:innen von Presshäusern und Kellern zur Verfügung.

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