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Aktuelles

Landtagsrede von Richard Hogl zum Jagdgesetz!

21. November 2019

Zur Änderung des NÖ. Jagdgesetzes in Bezug auf Erlaubnis von „Nachtzielgeräten“ in der Wildschweinbejagung sprach bei der Landtagssitzung am Donnerstag, den 21. November 2019 der Abgeordnete zum Niederösterreichischen Landtag aus dem Bezirk Hollabrunn Bgm. Richard HOGL.

Hogl verwies darauf, dass sich sowohl das zuständige Regierungsmitglied LH-Stv. Dr. Stephan PERNKOPF wie auch der NÖ. Landesjagdverband sich die Entscheidung nicht leicht gemacht haben, gilt es ja dabei die „Waidgerechtigkeit“ des Jagens zu erhalten.

Die rasant stärker werdende Wildschweinpopulation, die daraus resultierenden vermehrten Wildschäden an Landwirtschaftlichen Kulturen, sowie die drohende Seuche der „Afrikanischen Schweinepest“ stellt zudem eine Gefahr für die heimische Produktion an Schweinefleisch (Schweinehaltung) dar.

Das Erlauben der Nachtzielgeräte ist jedoch absolut eingeschränkt auf diese eine Wildart der Wildschweine und soll dem Jäger auch in der Nacht ein gezieltes „Ansprechen“ (visuelles Erkennen um welches Wildschwein es sich handelt), sowie das Anbringen eines gezielten Schusses ermöglichen. Das Verwenden dieser Einrichtung darf nur nach Zustimmung des zuständigen Jagdleiter bzw. Eigenjagdberechtigten erfolgen – die Erlaubnis, welche aus dieser Gesetzesänderung resultiert, erstreckt sich vorerst auf vier Jahre und soll sodann evaluiert werden. Außerdem muss der ein Jagdzielgerät anwendende Jäger mindestens drei Jahre im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein, ansonsten braucht er eine einschlägige Ausbildung dazu.
Beim Zuwiderhandeln dieser Bestimmungen drohen drakonische Strafen von € 2.000,-- bis € 12.000,--.
Unter diesen Voraussetzungen stimmten ÖVP, SPÖ und FPÖ der Erlaubnis zur Anwendung von Nachtzielgeräten zu.

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