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Aktuelles

Ein Viertel in Kurzarbeit oder ohne Job!

Ende April

Ende April summierte sich die Zahl von Arbeitslosen oder in Ausbildung befindlichen Jobsuchenden im Bezirk Hollabrunn auf 2.299 Menschen.

Die Arbeitslosigkeit ist im Zuge des corona-bedingten Lockdown gegenüber dem Vorjahr um 938 oder 81,2% Betroffene angestiegen. Für 3.055 unselbstständig Erwerbstätige sichert Kurzarbeit ein Mindestmaß an Beschäftigung, einen Nettolohnausgleich zwischen 80 und 90% des Einkommens und die Weiterzahlung der vollen Sozialversicherungsbeiträge. Viele Betriebe sehen im Halten einer Mindestbeschäftigung auch eine soziale Verantwortung. Nicht minder wichtig: Erfahrung und Know-how verbleiben damit im Unternehmen und die Stammbelegschaft steht für einen Neustart ohne Vorlaufzeit zur Verfügung. Das Resümee über die letzten Wochen fällt ernüchternd aus: Das ist eine nicht unerwartete, aber nichts desto trotz dramatische Arbeitsmarktbilanz. Nach der sukzessiven Wiedereröffnung im Handel und mit den geplanten Betriebsaufnahmen im Dienstleistungssektor sowie Gastgewerbe hoffen viele Betroffene wieder auf einen Job oder ein höheres Maß an Beschäftigung. „Die höchste Arbeitslosigkeit seit Jahrzehnten wird zwar zurückgehen, das Arbeitsmarktservice (AMS) aber noch vor große Herausforderungen stellen“, ist Hollabrunns Geschäftsstellenleiter Josef Mukstadt überzeugt. Er versichert zugleich: „Wir werden jede Möglichkeit nutzen, um Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen“.

Vermittlungsmotor kommt auf Touren
Das Vermitteln von Jobs und Arbeitsuchenden gehört zur zentralen Aufgabe des AMS. Die Vervollständigung und Aktualisierung der vermittlungsrelevanten Daten und Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen ist bereits voll angelaufen. Wiewohl der Stellenmarkt eingebrochen ist, benötigen Hollabrunner Betriebe vereinzelt Arbeitskräfte. Die meisten Personalanforderungen kamen von systemerhaltenden Unternehmen, aber durchaus auch aus anderen Bereichen. Um Arbeitskräfteangebot und –nachfrage zusammenzubringen, bereitet das AMS Schritt für Schritt den Vermittlungsprozess vor:
· Es wird allen arbeitsuchenden KundInnen empfohlen, sich auf den beruflichen Wiedereinstieg vorzubereiten und sich um passende freie Stellen zu bewerben.
· Im Zentrum der Vermittlung stehen derzeit versorgungskritische Berufe in den Bereichen Handel, Transport und Gesundheit.
· Die AMS-BeraterInnen rufen die Job- und Personalsuchenden an oder informieren online über Stellenangebote und Bewerbungsmodalitäten.
· Das Erarbeiten von Ausbildungs- oder Trainingsperspektiven, wenn eine Vermittlung ohne vorangehende Förderung nicht möglich ist, erfolgt momentan ebenfalls in Fernkommunikation.
Persönliche Vorsprachen bleiben weiterhin auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt und es gilt dabei die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske. Ausgesetzt sind Bezugssperren, wenn es zu keiner Bewerbung kommt. „Die weitaus überwiegende Mehrheit der Menschen ohne Arbeit hofft, dass ihr Arbeitsplatz am Ende der Corona-Krise noch da ist oder dass sie zumindest rasch wieder einen neuen finden“, ist Josef Mukstadt überzeugt.

Existenzsicherung und Kurzarbeit auf gutem Weg
Im März und April waren alle Kräfte im AMS auf die Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit und die Erledigung von Kurzarbeitsanträgen ausgerichtet. Es wurden eigene Strukturen für diese beiden Aufgaben geschaffen und BeraterInnen aus anderen Bereichen zu Bearbeitungsteams zusammengezogen. „Dank dem Engagement der MitarbeiterInnen haben die Menschen trotz einem noch nie dagewesenen Anstieg der Arbeitslosigkeit pünktlich das Arbeitslosengeld erhalten und sind 366 Kurzarbeitsanträge von Betrieben aus dem Bezirk Hollabrunn mit einer Bewilligungssumme von fast 20 Millionen Euro erledigt worden“, verweist Mukstadt auf den großen Einsatz des AMS-Teams. Unverändert erfordern unvollständige Kurzarbeitsanträge zeitintensive Urgenzen. Mittlerweile geht es in einem nächsten Schritt um die ersten Zwischenabrechnungen. Als Fördergeber darf das AMS Unternehmen in der Phase der Abrechnung nicht mehr unmittelbar beratend zur Seite stehen. Hier übernehmen die Wirtschaftskammer gemeinsam mit SteuerberaterInnen und LohnverrechnerInnen eine zentrale Rolle. Dabei bewährt sich die gute Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer. Umfassende Informationen zur Abrechnung von Kurzarbeit gibt es auf der AMS Webseite.