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Aktuelles

Änderung des NÖ Buschenschankgesetzes!

Anpassung der Ausschankzeiten bei Buschenschanken

Wein- bzw. Obstbau und Buschenschank sind in bäuerlichen Familienbetrieben oft untrennbar miteinander verbunden und ein wichtiger Teil unserer Kultur. „Heurigen sind auch ein wesentlicher Eckpfeiler des ländlichen Tourismus“, ist auch der Landtagsabgeordnete aus dem Bezirk Hollabrunn Bgm. Richard HOGL überzeugt.

In Niederösterreich gibt es ca. 1.500 Heurigenbetriebe, die ihre Rechtsgrundlage im NÖ Buschenschankgesetz finden. Aufgrund der aktuellen „Coronakrise“ kam es zu markanten Umsatzeinbrüchen in diesen landwirtschaftlichen Betrieben. Um hier entgegenzuwirken und dieses Kulturgut zu unterstützen sollen die Rahmenbedingungen für die Ausschankzeiten bis Ende des Jahres angepasst werden. Der Abstand zwischen den Ausschankzeiten wird von 4 Wochen auf 2 Wochen verkürzt. Hierdurch wird eine höhere Flexibilität ermöglicht und den betroffenen Betrieben die Möglichkeit gegeben die Umsatzverluste besser kompensieren zu können.


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