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Aktuelles

Änderung des Landwirtschaftlichen Schulgesetzes!

2. Juli 2020

Bei der Landtagssitzung am Donnerstag, den 2. Juli 2020 berichtete ÖVP – Landwirtschaftssprecher LAbg. Bgm. Richard HOGL zu Änderung des Landwirtschaftlichen Schulgesetzes.

Mit dieser Novelle sollen die Aufgaben der Schulen im Rahmen der Beratungstätigkeit allen Bauern zugängig sein und nicht nur den Absolventen.
Weiters sollen Abteilungsvorstände an den Schulen eingeführt werden, um eine gute inhaltliche, organisatorische und pädagogische Leitung der verschiedenen Fachrichtungen sicherzustellen.
Zudem sollen die Lehrpläne zukünftig auch die angestrebten Kompetenzen ausweisen.
Die Schulleitung soll Herbstferien vorsehen können; in diesem Fall sind die Dienstage nach Ostern und Pfingsten nicht schulfrei.
Das Mindestalter für die Aufnahme soll ebenfalls entfallen, da in der Volksschule und Mittelschule Klassen übersprungen werden können.
Die Schülervertretungen sollen zudem das Recht auf Teilnahme an pädagogischen Lehrerkonferenzen haben.
Schließlich soll bei der Abschlussprüfung zur mittleren Reife eine Klausurarbeit in Deutsch vorgesehen werden und der Beamtenvorbehalt bei der Bestellung von Schulaufsichtsorganen entfallen.

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