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Aktuelles

VP-Antrag betreffend NÖ Buschenschankgesetz!

Abstand zwischen Ausschankzeiten verkürzt

Der Landtagsabgeordnete aus dem Bezirk Hollabrunn Bgm. Richard HOGL brachte als Berichterstatter einen Antrag zum NÖ. Buschenschankgesetz ein.

Der NÖ Landtag hat am 7. Mai 2020 und 22. Oktober 2020 eine Änderung des NÖ Buschenschankgesetzes beschlossen, wodurch der Abstand zwischen den Ausschankzeiten von 4 Wochen auf 2 Wochen verkürzt wurde. Diese Regelung wurde bis 30. Juni 2021 befristet und soll nun bis zum Jahresende verlängert werden. Seitens der Volkspartei sprach Landtagsabgeordneter Bgm. Martin SCHUSTER aus dem Bezirk Mödling zu diesem Antrag und betonte die Bedeutung dieser Regelung insbesondere nach den langen Lockdowns für die Heurigenbetriebe einerseits, jedoch auch für die Bevölkerung andererseits, die wieder die vorzüglichen Weine und regionalen Schmankerl der bäuerlichen Buschenschenker genießen wollen. Sowohl den Betrieben, als auch den Konsumentinnen und Konsumenten kann mit diesem Beschluss mehr Möglichkeit dazu geboten werden.


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