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Aktuelles

Änderung des Flurverfassungs-Landesgesetzes!

Marktgemeinde Wullersdorf betreibt ein erstes positives Beispiel

Die Novelle sieht vor, das von der NÖ Agrarbezirksbehörde im Jahr 2018 gestartete Pilotprojekt „Agrarstrukturverbesserung in NÖ“, welches sehr erfolgreich war und mit Ende 2021 als solches ausläuft, auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Der Inhalt dieses Projekts war unter anderem

• Tauschgeschäfte zwischen mehreren Eigentümern bzw. Eigentümerinnen land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke oder sogenannte
• „technische Flurbereinigungen“.
Zukünftig sollen diesen Verfahren auch Flurplanungen zu Grunde gelegt werden können. Dieses Verfahren soll alternativ zum klassischen Flurbereinigungsverfahren geführt werden können, wobei sich die Mindestanzahl der an diesen Flurbereinigungsverfahren teilnehmenden Grundeigentümer bzw. Grundeigentümerinnen von jenen der Flurbereinigungsübereinkommen nach § 42 FLG, an denen üblicherweise zwei Grundeigentümer teilnehmen, unterscheiden sollte. Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage dieses besonderen Flurbereinigungsverfahrens ist Kern der vorliegenden Novelle.
Landtagsabgeordneter Bgm. Richard HOGL lobte in seinem Debattenbeitrag die Novelle, da sie einen unbürokratischen Zugang zur Agrarstrukturverbesserung ermöglicht. Er selbst hat in der Praxis schon einige Male an derartigen Verfahren mitgewirkt – im Zuge der Grundablösen bei der Auffahrt zur S 3 wird in Wullersdorf eines der ersten derartigen Verfahren gestartet!

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