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Bis zu 500 Euro mehr als 2025!

Dieses Jahr noch beim Handwerkerbonus

Bezirksstellenobmann Alfred Babinsky empfiehlt, "den Handwerkerbonus noch heuer zu nutzen!"

Wer bis Jahresende Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten durchführen lässt, kann vom Handwerkerbonus noch besonders profitieren. Denn heuer beträgt der Bonus bis zu maximal 2.000 Euro, "ab 1. Jänner 2025 sind es dann maximal 1.500 Euro", weiß WKNÖ-Bezirksstellenobmann Alfred Babinsky "wenn sich also anstehende Aufträge noch dieses Jahr erledigen lassen, gibt es über den Handwerkerbonus um bis zu 500 Euro mehr als nächstes Jahr".

Wofür kann der Handwerkerbonus beansprucht werden?
Gefördert werden kann eine breite Palette an Arbeitsleistungen, die von Handwerkern im privaten Wohn- und Lebensbereich erbracht werden.
Neben Sanierungen und Renovierungen betrifft das etwa auch die Errichtung von Aus- und Zubauten von Wohnraum.
Gefördert werden 20 Prozent der Netto-Arbeitskosten mit einer maximalen Förderhöhe von 2.000 Euro (2024) bzw. 1.500 Euro (2025).
Auch Arbeitsleistungen zur Beseitigung der Hochwasser- bzw. Sturmschäden wie beispielsweise Ausmal-, Fliesenlege-, Trockenlegungs- oder Räumungs-/Entrümplungsarbeiten (nicht der Abtransport) sind durch den Handwerkerbonus förderbar – sofern die Arbeitsleistungen nicht durch den Katastrophenfonds oder andere Unterstützungsinstrumente gefördert werden oder durch einen Versicherungsvertrag abgedeckt sind.
"Für die Unternehmen bringt der Handwerkerbonus Aufträge und die Konsumentinnen und Konsumenten ersparen sich Geld", betont Babinsky, "und wenn der Auftrag auch noch regional vergeben wird, profitieren alle".

Wie groß ist der Topf?
Insgesamt stehen für heuer und nächstes Jahr 300 Millionen Euro für den Bonus zur Verfügung. „Trotzdem ist es besser, sich den Bonus lieber früher als später zu holen", betont Bezirksstellenobmann Babinsky. Seit Mitte September werden außerdem auch Teilrechnungen sowie "Bar"-Rechnungen von Unternehmen akzeptiert, die nicht der Registrierkassenpflicht unterliegen (mit Bestätigung des Unternehmers, dass diese Pflicht nicht vorliegt).


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Im Bild: WKNÖ-Bezirksstellenomann Alfred Babinsky mit Sonja und Walter Muck von der Dachdeckerei Muck in Hollabrunn Foto: Julius Gelles

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